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Führerschein ab 17

brandaktuell "es kann beginnen"
jetzt auch hier in Berlin in unserer Fahrschule
 
  • Ab dem  01.02.2006 auch endlich in Berlin offiziell! Wie schon seit 01.04.2004 in Niedersachsen und in anderen Bundesländern wird das Begleitete Fahren (BF 17) nun auch in Berlin eingeführt.

  • Der Antrag kann mit 16 1/2  Jahren gestellt werden. Frühestens 3 Monate vor dem 17 Geburtstag theoretische und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag praktische Prüfung möglich.

    INFOQUELLE LABO Begleitetes Fahren ab 17

    Voraussichtlich zum 01.02.2006 startet das Land Berlin den Modellversuch " Begleitetes Fahren ab 17".

    Ab diesem Datum darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden.

    Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:

    • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
    • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
    • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre ein Pkw-Fahrerlaubnis besitzen.
    • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
    • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

    Auch wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis erst ab dem 01. Februar 2006 möglich ist, können bereits jetzt Anträge für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des "Modellversuchs Begleitetes Fahren ab 17" gestellt werden.
    Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Bis auf weiteres können die Anträge nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße gestellt werden.
    Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.

    Erforderliche Unterlagen:

    Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Personalausweis bzw. Pass
    • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

    Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit

    • Personalien der Begleitperson,
    • Unterschrift und
    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
       

      Kosten LABO: Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE
      Im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17" € 51,10 zusätzlich pro Begleitperson  € 5,10

    Antragsformalitäten bereiten wir zusammen vor, Formulare haben wir in unseren Fahrschulen

    Antrag  Anlage zur Begleitperson

    Weitere Infos unter folgenden Links

    http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/begleitetesfahren.html

    http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienststelle/index.html

    http://www.begleitetes-fahren.de/

    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

    http://www.jungesfahren.de/

 

 

 


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